Nutzungsbedingungen WLAN

1 Gestattung des Internetzuganges

Die Berliner Parkeisenbahn gGmbH, registriert beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter HRB 24982 (nachfolgend: BPE) ermöglicht Endnutzern den öffentlichen Internetzugang an WLAN-Hotspots. Der Endnutzer ist zur Nutzung des Internetzugangs berechtigt, wenn er diese Nutzungsbedingungen akzeptiert und sich im Fall des Ticket-Login oder User-Login mit gültigen Zugangsdaten eingeloggt hat. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Internetzugangs.

2 Verfügbarkeit

Es besteht keine Garantie für die Verfügbarkeit von Hotspots an bestimmten Standorten und keine Verpflichtung, einmal eingerichtete Hotspots dauerhaft verfügbar zu halten. Die BPE weist ausdrücklich darauf hin, dass es im Ermessen der BPE liegt, Hotspots bereitzustellen oder außer Betrieb zu nehmen. Es wird keine Verfügbarkeit bestimmter Inhalte an bestimmten Hotspots garantiert. Die BPE weist ausdrücklich darauf hin, dass Standortpartner die Möglichkeit haben, an einzelnen Hotspots Jugendschutzmaßnahmen zu ergreifen und den Zugriff auf Inhalte zu filtern. Für die Nutzung des WLAN ist ein zu IEEE 802.11n kompatibles Endgerät erforderlich. Es werden weder Mindestbandbreite noch Störungsfreiheit garantiert.

3 Verantwortung, Gefahren

Die BPE ist nicht für Inhalte verantwortlich, die von dem Endnutzer oder Dritten über den Hotspot abgerufen, in das Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden. Die übertragenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die BPE. Die Nutzung des Internetzugangs erfolgt auf eigene Gefahr und auf Risiko des Endnutzers. Die Datenübertragung erfolgt ohne Verschlüsselung. Bei Bedarf muss der Endnutzer eigene Maßnahmen zur Sicherung seines Datenverkehrs ergreifen.

4 Pflichten der Endnutzer

Der Endnutzer darf die Hotspots nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze und Verordnungen benutzen. Der Endnutzer ist verpflichtet, die von der BPE angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen oder diesen Endnutzerbedingungen widersprechen, insbesondere ist der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu unterlassen. Der Endnutzer hat es zu unterlassen, bei der Nutzung eines Hotspots Straftaten zu begehen und / oder vorzubereiten, insbesondere Informationen zu verbreiten, die gem. §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, und / oder die im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, und / oder die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden und / oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Darüber hinaus hat er es zu unterlassen, zu Straftaten anzuleiten oder Gewalt zu verherrlichen oder zu verharmlosen. Der Endnutzer hat alle erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung der Hotspots über die von ihm eingesetzten IT-Systeme durch unbefugte Dritte zu treffen. Soweit der Endnutzer eine ungewollte oder missbräuchliche Nutzung eines Hotspots über ein von ihm eingesetztes IT-System feststellt, hat er die BPE unverzüglich zu unterrichten.

5 Datenschutz und Datensicherheit

Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften des TKG und der DSGVO werden eingehalten. Verkehrsdaten werden von der BPE nach den gesetzlichen Vorgaben des TKG erhoben, verarbeitet und gespeichert. Dies umfasst die IP-Adresse und die MAC-Adresse des Endgerätes sowie Nutzungszeit und -dauer. Darüber hinaus behält sich die BPE vor, Daten zu statistischen Zwecken auszuwerten. Die Fristen des TKG zum Löschen von Daten werden von der BPE eingehalten. Weiterhin gilt die Datenschutzerklärung der BPE unter https://parkeisenbahn.de/datenschutz.html.

6 Sonstiges

Die BPE behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen in Zukunft zu aktualisieren. Mit jeder Nutzung des Internetzugangs erklärt sich der Nutzer mit der jeweils gültigen Fassung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden.

7 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Nutzer den Vertrag als Verbraucher geschlossen, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem sich der Nutzer während der Hotspot Nutzung aufhält, sofern diese dem Nutzer einen weitergehenden Schutz gewähren. Im Streitfall steht dem Nutzer das Recht zu, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Hierfür muss der Nutzer einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Stand: 21.01.2022